Kleinunternehmerregelung 2026 -- Was Freelancer wissen müssen

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ermöglicht es Selbstständigen mit geringem Umsatz, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Das bedeutet: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und führst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

Im Gegenzug darfst du keine Vorsteuer abziehen -- die Umsatzsteuer, die du selbst auf Einkäufe zahlst, bekommst du nicht zurück.

Die aktuellen Umsatzgrenzen 2026

Seit der Reform des Jahressteuergesetzes gelten für die Kleinunternehmerregelung folgende Umsatzgrenzen:

  • Vorjahresumsatz: Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr lag bei maximal 25.000 EUR
  • Laufendes Jahr: Dein voraussichtlicher Umsatz im laufenden Kalenderjahr wird 100.000 EUR nicht überschreiten

Wichtig: Es zählt der Gesamtumsatz (Bruttoumsatz), nicht der Gewinn. Und es zählen alle steuerbaren Umsätze, nicht nur die steuerpflichtigen.

Achtung bei Gründung: Im Gründungsjahr wird der voraussichtliche Jahresumsatz auf 12 Monate hochgerechnet. Wenn du im Juli gründest und bis Dezember 15.000 EUR Umsatz machst, wird hochgerechnet: 15.000 / 6 x 12 = 30.000 EUR -- das liegt über der Grenze. Plane also realistisch.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Weniger Bürokratie

  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder quartalsweise)
  • Keine Zusammenfassende Meldung bei EU-Geschäften
  • Einfachere Rechnungsstellung
  • Weniger Buchungsaufwand

Preisvorteil bei Privatkunden (B2C)

Wenn deine Kunden hauptsächlich Privatpersonen sind, bist du 19% günstiger als die Konkurrenz -- oder du hast bei gleichem Bruttopreis eine höhere Marge.

Geringeres Risiko für Anfänger

In der Gründungsphase hast du oft wenig Umsatz und geringe Ausgaben. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht den Start, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Kein Vorsteuerabzug

Du zahlst die volle Umsatzsteuer auf alle geschäftlichen Einkäufe, ohne sie zurückzubekommen. Bei einem neuen MacBook für 2.000 EUR netto sind das 380 EUR, die du nicht abziehen kannst.

Signal an Geschäftskunden

Erfahrene B2B-Kunden erkennen am fehlenden USt-Ausweis sofort, dass du Kleinunternehmer bist. Das signalisiert geringen Umsatz und kann -- je nach Branche -- unprofessionell wirken.

Kein Nachteil für B2B-Kunden, aber psychologisch

Für B2B-Kunden macht es rechnerisch keinen Unterschied (sie ziehen die USt. als Vorsteuer ab). Aber der Hinweis "Gemäß §19 UStG..." auf der Rechnung fällt auf.

Bindung für 5 Jahre

Wenn du zur Regelbesteuerung wechselst (Option nach §19 Abs. 2 UStG), bist du 5 Jahre daran gebunden, bevor du zurück zur Kleinunternehmerregelung kannst. Überlege also gut, bevor du wechselst.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Es lohnt sich, wenn:

  • Du hauptsächlich an Privatkunden (B2C) verkaufst
  • Deine betrieblichen Ausgaben gering sind (unter 1.000-2.000 EUR/Jahr)
  • Du gerade erst gründest und den Verwaltungsaufwand minimieren willst
  • Du im Nebenberuf selbstständig bist und wenig Umsatz erwartest

Es lohnt sich NICHT, wenn:

  • Du hauptsächlich B2B-Kunden hast (die USt. ist für sie neutral)
  • Du hohe Anschaffungen planst (Laptop, Kamera, Software, etc.)
  • Du über die Grenzen hinauswachsen wirst (dann musst du sowieso wechseln)
  • Du in einer Branche arbeitest, in der der Kleinunternehmer-Hinweis unprofessionell wirkt

Die Rechnung als Kleinunternehmer

Auch als Kleinunternehmer musst du alle Pflichtangaben auf der Rechnung haben -- nur eben ohne Umsatzsteuer. Zusätzlich ist folgender Hinweis Pflicht:

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Oder alternativ:

"Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG."

Achtung: Wenn du versehentlich Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweist, schuldest du diese dem Finanzamt (§14c UStG) -- obwohl du Kleinunternehmer bist! Prüfe jede Rechnung sorgfältig.

Wechsel zur Regelbesteuerung

Du kannst jederzeit zur Regelbesteuerung wechseln (sogenannte "Option zur Steuerpflicht"). Das machst du formlos beim Finanzamt oder mit der nächsten Umsatzsteuererklärung.

Beachte: Nach dem Wechsel bist du 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden. Ein Zurück zur Kleinunternehmerregelung ist erst danach möglich, sofern du die Umsatzgrenzen wieder einhältst.

Wann wechseln?

  • Wenn du die Umsatzgrenze überschreitest (dann musst du)
  • Wenn du größere Investitionen planst (Vorsteuerabzug nutzen)
  • Wenn du professioneller auftreten willst

Praxistipp: Vorausschauend planen

Behalte deinen Umsatz im Blick. Wenn du Mitte des Jahres merkst, dass du die Grenze überschreiten wirst, bereite den Wechsel vor. HeyAbbot trackt deinen Umsatz automatisch und warnt dich rechtzeitig, wenn die Kleinunternehmergrenze in Gefahr ist -- so wirst du nicht kalt erwischt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

Die Umsatzgrenze liegt bei 25.000 EUR Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 EUR voraussichtlichem Umsatz im laufenden Jahr. Es zählt der Bruttoumsatz aller steuerbaren Leistungen. Bei Gründung im laufenden Jahr wird der Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet.

Kann ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. haben?

Ja, du kannst eine USt-IdNr. beantragen und verwenden, auch als Kleinunternehmer. Das kann bei Geschäften mit EU-Unternehmen sinnvoll sein. Die USt-IdNr. ändert nichts an deinem Kleinunternehmer-Status. Allerdings kann der Erwerb von Waren aus der EU dann umsatzsteuerpflichtig werden (Erwerbsteuer).

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Wenn du die Vorjahresgrenze von 25.000 EUR überschritten hast, bist du ab dem Folgejahr automatisch regelbesteuert. Die neue Grenze von 100.000 EUR im laufenden Jahr ist eine harte Grenze: Überschreitest du sie unterjährig, wirst du ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Stelle sicher, dass du ab dem Überschreitungszeitpunkt Umsatzsteuer ausweist.

Kann ich von der Regelbesteuerung zurück zur Kleinunternehmerregelung?

Nur unter zwei Bedingungen: 1) Du hast die Option zur Regelbesteuerung vor mindestens 5 Jahren ausgeübt. 2) Du unterschreitest wieder die Umsatzgrenzen. Wurde der Wechsel erzwungen (weil du die Grenze überschritten hast), kannst du zurückwechseln, sobald du zwei Jahre in Folge unter der Grenze liegst.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Auch Kleinunternehmer müssen eine Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und Anlage S (Selbstständige Arbeit) oder G (Gewerbebetrieb) abgeben. Die Umsatzsteuererklärung entfällt zwar, aber das Finanzamt kann sie trotzdem anfordern. In der Praxis wird eine vereinfachte Umsatzsteuererklärung mit Angabe der Kleinunternehmerregelung eingereicht.

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